Bauleiter

[RS-BAU] Redaktionelle Änderung des Gemeinsamen Rundschreiben Nr. 02/2020 vom 11.03.2020 - Verbindliche Anwendung der eVergabe

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
das gemeinsame Rundschreiben der für Vergabe zuständigen Senatsverwaltungen (SenStadtWohn V M /SenWiEnBe II D  Nr. 02/2020 vom 11.03.2020) zur verbindlichen Anwendung der Elektronischen Vergabe (eVergabe) im Land Berlin wurde redaktionell überarbeitet:
 
Umgesetzt wurden ausschließlich redaktionelle Änderungen, über die bereits anderweitig informiert wurde und die hier nur aktualisiert wurden:
  • Vorliegen des Formularsatzes für Konzessionen
     
  • Wegfall der Verpflichtung für die mittelbare Landesverwaltung sowie Zuwendungsempfänger, bei Nutzung der Vergabeplattform Berlin eine Beitrittserklärung an die SenStadtWohn zu übermitteln; Aufnahme von Kontaktdaten von RIB für den Vertragsschluss
     
  • Wegfall der externen Geschäftsstelle eVergabe bei AWS; Benennung der Ansprechpartner bei SenStadtWohn
 
Die regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung der gültigen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, die bei öffentlichen Baumaßnahmen zu beachten sind, finden Sie im Internet unter:
 
 
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Newsletter - Abonnieren / Ändern / Austragen:
https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/mailman/listinfo.cgi/rs-bau
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ines Tschugg
 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Referat V M – Grundsatzangelegenheiten des öffentlichen Bauens / Service
V M 2-6
Fehrbelliner Platz 2, Raum 342c, 10707 Berlin
Tel. +49 30 90139-3332
Ines.tschugg@sensw.berlin.de