Sehr geehrte Damen und Herren,
die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Abteilung II und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, haben ein gemeinsames Rundschreiben zu folgendem Themenbereich herausgegeben:
Öffentliches Auftragswesen
Evaluierung und Festsetzung der Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen gemäß § 18 Absatz 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Evaluierung und Festsetzung der Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen gemäß § 18 Absatz 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
Dieses Rundschreiben steht zum Download zur Verfügung:
Die regelmäßig aktualisierte Zusammenstellung der gültigen Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, die bei öffentlichen Baumaßnahmen zu beachten sind, finden Sie im Internet unter:
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe teilt hierzu ergänzend mit:
„Bitte beachten Sie zunächst besonders folgenden Abschnitt des Rundschreibens:
Welche Einrichtungen sind zur Datenermittlung verpflichtet?
Zur Ermittlung der für die Evaluierung erforderlichen Daten sind alle Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung gemäß § 2 Abs. 1 bis 4 BerlAVG verpflichtet, d.h., das Land Berlin sowie alle Einrichtungen, die öffentliche Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 1 bis 3 GWB sind und dem Land Berlin zuzurechnen sind.
Zur Sicherstellung der vollständigen Datenerfassung und um unvollständige oder Doppelmeldungen korrigieren zu können, ist es zunächst erforderlich, die statistikpflichtigen Einrichtungen zu identifizieren.
Die statistikpflichtigen Einrichtungen werden daher gebeten, eine verantwortliche Person für die Ermittlung und Meldung der Daten ihrer Einrichtung zu bestimmen und diese der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe bis zum 01.09.2021
mit E-Mail an vergabeservice@senweb.berlin.de zu benennen.“
mit E-Mail an vergabeservice@senweb.berlin.de zu benennen.“
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https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/mailman/listinfo.cgi/rs-bau
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Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ines Tschugg
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Referat V M – Grundsatzangelegenheiten des öffentlichen Bauens / Service
V M 2-6
Fehrbelliner Platz 2, Raum 342c, 10707 Berlin
Tel. +49 30 90139-3332




