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Volksbegehren "Betonflut eindämmen" beim Innenministerium beantragt (07.03.2018 PM 75/2018)

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Volksbegehren "Betonflut eindämmen" beim Innenministerium beantragt (07.03.2018 PM 75/2018)

Volksbegehren "Damit Bayern Heimat bleibt - Betonflut eindämmen" beim Innenministerium beantragt

+++ Die Antragsteller für das Volksbegehren "Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut eindämmen" haben heute dem Innenministerium ihren Antrag auf Zulassung übergeben. Das Innenministerium prüft nun innerhalb von sechs Wochen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens. Lässt das Innenministerium den Antrag zu, wird das Volksbegehren im Bayerischen Staatsanzeiger bekanntgemacht und zugleich eine zweiwöchige Eintragungsfrist festgelegt. Andernfalls muss der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Zulassung entscheiden. +++

Weitere Informationen zum Thema Volksbegehren sind unter http://www.stmi.bayern.de/buerger/wahlen/volksbegehren/ abrufbar.